Kirchhof prangert Merkel als Verbrecherin an!

Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Ferdinand Kirchhof, hat nun Merkels Verbrechen offiziell gemacht!

Es gibt derzeit so gut wie keinen Wahlkampf-Auftritt der Verbrecherin Merkel, bei dem ihre Lügenaufführung nicht in Schmähungen, Pfeifkonzerten und „ Merkel-muss-weg-Rufen “ untergehen würde.

Und das zu recht, wie nun der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Ferdinand Kirchhof, öffentlich versichert.

Kirchhofs Aussage hat eine neue Qualität, er ist noch im Dienst, im Gegensatz zu den anderen Systemfeiglingen und Mittätern, die das Recht bis zu ihrer Pensionierung verschlucken.

Kirchhof hingegen hat Merkels Verbrechen jetzt offen angeprangert:

Die planmäßige illegale Flutschleusenöffnung und die illegalen Grenzübertritte.

Nach dem Sturz des Merkel-Systems muß sie dafür den Rest ihres Lebens hinter Gitter verbringen.

So gut wie niemand, der über unser Land herfallenden Invasoren hat ein Recht, bei uns zu sein, sagt der zweit höchste Richter am höchsten Gericht der BRD.

Kirchhof in der FAZ (29.08.2017, S. 4) wörtlich:

„Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“

Es sind nur 0,5 Prozent „Bleibeberechtigte“, selbst nach BRD-„Recht“.

Gemäß der Lügenzahl von einer Million Invasoren 2015 hätten gerade mal 5.000 von ihnen Asyl bekommen dürfen, aber Hunderttausende erhielten verbrecherisch Asyl gewährt, was das Anschluß – Unrecht des Familiennachzugs zur Folge hat.

Gestern berichtete der FOCUS, dass derzeit jährlich nahezu 300.000, gemäß Kirchhof, unrechtmäßig ihre Familien nachholen dürfen (pro Eindringling mindestens 5 Nachzüge).

Es fallen also allein 1,5 Millionen Syrer aus dem Flutjahr 2015 über uns her. Und jedes Jahr kommen weitere Millionen und Abermillionen Nachzugs-Invasoren hinzu, wofür wir Existenz, Gesundheit und Leben opfern müssen.

Da die zugrundeliegende Asylgewährung gemäß Kirchhof sogar BRD-Unrecht darstellt, handelt es sich bei den anschließenden Familiennachzügen quasi um die Vorbereitung von Mord und schwersten Verbrechen an uns Deutschen, denn alles, was mit dem Kommen dieser furchtbaren Menschenmassen zu tun hat, war, ist und bleibt Unrecht.

Und gemäß Kirchhof geht vom Islam religiöser Terror und Massenmord aus. Kirchhof sagt:

„Notwendig wird allerdings eine neue Gewichtung von Freiheit und Sicherheit wegen der steigenden Bedrohung der Gesellschaft durch einen islamistischen Terrorismus. … Zu denken gibt, daß aus den Kreisen des Islam aus religiöser Motivation der Terror entsteht.“

(FAZ, 29.08.2017, S. 4) Quelle

34 Kommentare zu „Kirchhof prangert Merkel als Verbrecherin an!“

  1. Soweit mit bekannt ist, war Kirchhoff 1987 bis 1999 Richter des Bundesverfassungsgerichts und hielt am 7. Juni 2013 seine Abschiedsvorlesung. Also auch er war 2017 bereits außer Amt und Würden.
    Den genannten Artikel kann ich in der FAZ leider nicht finden, es wäre schön, wenn es einen Link dazu gäbe.

    Gefällt 3 Personen

    1. Wie kann das sein, hat er doch 2018 noch die Erfindung seines Bruders, den Rundfunkbeitrag als rechtens erachtet.

      Like

  2. Da zeigt sich mal wieder wie wesentlich es ist, dass man sich an die Wahrheit hält. Wo das nicht gegeben ist,… – wem willst du denn da noch vertrauen?
    Von allen Bäumen im Garten dürft ihr essen, aber vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse sollt ihr nicht essen, sonst werdet ihr sterben. (Bibel)

    Like

    1. Ergänzend: Also ist Frau Merkel keine Verbrecherin, da sie weder Territorium noch Grenzen zu schützen hat, sondern allein das deutsche Volk ist hierfür verantwortlich. Also jeder der etwas in der Richtung behauptete, wie etwas Frau Merkel und Verbrecher etc…täuscht das deutsche Volk.
      Wenn das deutsche Volk dies begreift, also begreift, was die Feinde sowieso voraussetzen, dass das deutsche Volk zu wissen hat, dann ist man schon bei der Lösung:

      Like

  3. Schon richtig, dass die alle kein Asyl nach GG als Anrecht haben. Aber zur Wahrheit gehört erst recht, dass das Grundgesetz zum ersten gegenstandslos ist und das deutsche Volk gar nichts angeht, siehe Art. 25 und das Feindmandat siehe Art. 133 darstellt, also wie das Bundesverfassungsgericht als Feindmandatsorgan richtig darstellte, die Handlungunfähigkeit des deutschen Volkes. Also Grundgesetz ist Teil der Handlungsunfähigkeit des deutschen Volkes und das deutsche Volk ist nicht das in Art. 20 erwähnte Volk von dem die Gewalt ausgeht, was bedeutet, dass Art. 20 GG sagt: Vom deutschen Volk geht laut Grundgesetz keine Gewalt aus!….siehe BVG.
    Also ist es unsinnig sich auf das Grundgesetz zu beziehen, als Deutscher.
    armand hartwig korger
    Deutsches Reich

    Gefällt 1 Person

  4. Sehr zutreffend was Herr Kirchhof sagt, ihm sei gedankt und dem der das hier teilte! Wundert mich dass die FAZ so etwas abdruckt!

    Like

  5. Nee, also mit so einem Aufmacher die Menschen beeindrucken wollen, die sich verständlicher Weise irritieren lassen und sich in´s Visier der Stasi 2.0 bringen lassen – das geht nach hinten los.

    Ich habe nur wenig Kommentare gelesen, aber ich bin sicher, dass hier einiges nicht ganz stimmt. Diese Art von Journalismus ist mir suspekt und das Ende meines Interesses.

    Like

  6. Die verfassungsfeinde sind hauptsächlich die scientologen, welche eine vergewaltigersekte tat und tut sein, und nach dem Fall von Berlin vor ca 8 Jahren, dürfen diese sektengeburten in diesem Land noch Häuser eröffnen.

    Die gesinntheit des Chefs passt zb wie zur Sicht, welche diese Sekte auf ihrer Homepage weist??

    Die kommende weltweite Homepage sich = einer Rechtsicht sich wird richt, gegen das verbricht an Frauen&Kindern.

    Like

Hinterlasse einen Kommentar